Hallux-Schmerzbehandlung
Der „Hallux valgus“ ist die am häufigsten vorkommende Zehenfehlstellung, die durch eine nach außen abweichende Großzehe im Grundgelenk charakterisiert ist.
Meist kommt es mit der Zeit durch die Fehlbelastung des Gelenks zu einer schmerzhaften Arthrose im Großzehengrundgelenk und dadurch zu einem „Hallux valgus“.
Folgende Entstehungsfaktoren können ursächliche sein:
- eine anlagebedingte Komponente (Vererbung durch Mutter und Vater)
- ein Ungleichgewicht der Muskelzüge durch mangelndes Training der Fußmuskulatur
- enges Schuhwerk
- eine Überlastung der Füße durch Becken- / Hüftfehlstellungen
Die „Hallux valgus – Fehlstellung“ ist eine klassische Folge unserer westlichen Zivilisation. In Ländern und Kulturkreisen in denen keine Schuhe oder offene Schuhe (beispielsweise Sandalen) getragen werden, kommt es selten zur Ausbildung eines „Hallux valgus“.
Die Hallux – Schmerzbehandlung besteht aus der Kombination von:
- Entspannungsmassage am Fuß
- Osteopathischen Griffen für das Fußskelett
- Eigenübungen
- Überprüfung und Behandlung eines eventuellen vorhandenen Beckenschiefstandes
Bitte bedenken Sie: Meine Behandlung zielt hauptsächlich auf eine Schmerzreduzierung ab.
Bei der Hallux – Schmerzbehandlung ist grundsätzlich ein großer Selbsteinsatz und viel Geduld des Patienten notwendig – mindestens 1-mal am Tag sollten die Eigenübungen durchgeführt werden.
Die Schmerzreduzierung, oft auch eine Schmerzfreiheit, tritt vorwiegend nach der 4. oder 5. Behandlungssitzung ein.
Um einen kosmetischen Effekt zu erzielen, wird in den meisten Fällen eine Operation unumgänglich sein. Sehr selten und nur bei äußerst fleißigem Einsatz der Eigenübungen über mehrere Monate hinweg, ist es schon vorgekommen, dass der Hallux sich ganz zurückgebildet hat.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf. In einem unverbindlichen Gespräch kläre ich mit Ihnen, ob die Hallux – Schmerzbehandlung eine Linderung Ihrer Schmerzen bringen kann. Falls nicht, sprechen wir über andere Therapiemöglichkeiten.
Kosten der Behandlung
Die Abrechnung für meine Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH. Die Kosten werden von privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe überwiegend zu 100 % übernommen.